Ratgeber · Unterlagen

Brauche ich
einen Erbschein?

Oft nicht. Wann die Sterbeurkunde reicht und wann ein Erbschein nötig wird.

Für Kündigungen reicht meist die Sterbeurkunde

Um Verträge wie Telefon, Strom, Abos oder Mitgliedschaften zu kündigen, genügt in den meisten Fällen eine Kopie der Sterbeurkunde. Manche Anbieter fragen zusätzlich, in welcher Beziehung Sie zur verstorbenen Person stehen, oder bitten um eine Vollmacht.

Wann ein Erbschein nötig sein kann

Ein Erbschein weist nach, wer Erbe ist. Gebraucht wird er vor allem, wenn es um das Vermögen selbst geht, zum Beispiel:

  • beim Zugriff auf Bankkonten, wenn keine Vollmacht über den Tod hinaus besteht
  • beim Umschreiben einer Immobilie im Grundbuch
  • bei manchen Versicherungen oder Depots

Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vor, reicht das häufig anstelle eines Erbscheins.

Wo man einen Erbschein beantragt

Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also beim Amtsgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person, oder über einen Notar. Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Bis der Erbschein vorliegt, vergehen oft einige Wochen. Beantragen Sie ihn deshalb erst, wenn Sie ihn wirklich brauchen.

Wie wir helfen können

Für den Abmeldeservice brauchen Sie keinen Erbschein. Meist reicht die Sterbeurkunde. Wo eine Vollmacht nötig ist, bereiten wir sie für Sie vor.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen das Nachlassgericht, ein Notar oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt weiter.

Fragen? Ich helfe gern.