Welche Verträge laufen
nach dem Tod weiter?
Die meisten Verträge enden nicht von selbst. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten und wie Sie den Überblick behalten.
Verträge enden in der Regel nicht automatisch
Mit dem Tod gehen Rechte und Pflichten aus Verträgen grundsätzlich auf die Erben über. Das heißt: Strom, Telefon oder ein Zeitschriften-Abo laufen weiter und werden weiter abgebucht, bis jemand kündigt oder den Vertrag ummeldet. Im Schnitt hinterlässt ein Mensch 15 bis 40 laufende Verträge.
Typische Verträge, an die man denken sollte
- Wohnen: Miete, Strom, Gas, Wasser, Rundfunkbeitrag
- Kommunikation: Festnetz, Mobilfunk, Internet
- Versicherungen: Haftpflicht, Hausrat, Kfz, private Kranken- und Pflegeversicherung
- Mobilität: Kfz-Steuer, Leasing, Automobilclub
- Abos und Mitgliedschaften: Streaming, Zeitungen, Vereine, Fitnessstudio, Spenden
- Finanzen: Kredite, Kreditkarten, Sparpläne
Die leicht übersehenen: jährliche Abbuchungen
Vereinsbeiträge, Spenden oder manche Versicherungen werden nur einmal im Jahr abgebucht. Sie fallen beim Durchsehen der letzten Kontoauszüge leicht durch. Schauen Sie deshalb möglichst die Umsätze der letzten zwölf Monate durch.
Kündigen, ummelden oder behalten
Nicht jeder Vertrag muss gekündigt werden. Manche Angehörige übernehmen etwa den Telefon- oder Stromvertrag. Für Mietverträge gibt es ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Viele andere Anbieter akzeptieren eine Kündigung mit Kopie der Sterbeurkunde.
Wie wir helfen können
Der Abmeldeservice findet die laufenden Verträge automatisch in den Kontoumsätzen, auch die jährlichen. Sie entscheiden bei jedem Vertrag, ob er gekündigt, umgemeldet oder behalten wird. Die Schreiben versenden wir.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.