Ratgeber · Digitales
Der digitale Nachlass
E-Mail, soziale Netzwerke, Online-Konten: was mit ihnen passiert und was Sie tun können.
Auch digitale Konten werden vererbt
Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass Erben in die Verträge mit Online-Diensten eintreten, ähnlich wie bei Briefen und Tagebüchern. Erben haben damit grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu den Konten der verstorbenen Person.
Was zum digitalen Nachlass gehört
- E-Mail-Postfächer
- soziale Netzwerke wie Facebook oder Instagram
- Cloud-Speicher mit Fotos und Dokumenten
- Online-Shops, Bezahldienste wie PayPal
- kostenpflichtige Abos wie Streaming, Musik oder Apps
So gehen Sie vor
- Überblick verschaffen: Gibt es eine Passwortliste? Welche Dienste schicken E-Mails? Was steht auf Handy und Computer?
- Kostenpflichtiges zuerst: Laufende Abos kosten weiter Geld. Sie sind meist in den Kontoumsätzen sichtbar.
- Anbieter kontaktieren: Die meisten Dienste haben ein Verfahren für Todesfälle, meist mit Kopie der Sterbeurkunde.
- Erinnern oder löschen: Viele Netzwerke bieten an, ein Profil in einen Gedenkzustand zu versetzen, statt es zu löschen.
Wie wir helfen können
Der Abmeldeservice findet kostenpflichtige Abos und Online-Dienste in den Kontoumsätzen und kündigt sie für Sie. Für ein bleibendes Erinnern gibt es digitale Gedenkseiten, zum Beispiel bei unserem Partner Monumeo ↗.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.