Ratgeber · Digitales

Der digitale Nachlass

E-Mail, soziale Netzwerke, Online-Konten: was mit ihnen passiert und was Sie tun können.

Auch digitale Konten werden vererbt

Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass Erben in die Verträge mit Online-Diensten eintreten, ähnlich wie bei Briefen und Tagebüchern. Erben haben damit grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu den Konten der verstorbenen Person.

Was zum digitalen Nachlass gehört

  • E-Mail-Postfächer
  • soziale Netzwerke wie Facebook oder Instagram
  • Cloud-Speicher mit Fotos und Dokumenten
  • Online-Shops, Bezahldienste wie PayPal
  • kostenpflichtige Abos wie Streaming, Musik oder Apps

So gehen Sie vor

  • Überblick verschaffen: Gibt es eine Passwortliste? Welche Dienste schicken E-Mails? Was steht auf Handy und Computer?
  • Kostenpflichtiges zuerst: Laufende Abos kosten weiter Geld. Sie sind meist in den Kontoumsätzen sichtbar.
  • Anbieter kontaktieren: Die meisten Dienste haben ein Verfahren für Todesfälle, meist mit Kopie der Sterbeurkunde.
  • Erinnern oder löschen: Viele Netzwerke bieten an, ein Profil in einen Gedenkzustand zu versetzen, statt es zu löschen.

Wie wir helfen können

Der Abmeldeservice findet kostenpflichtige Abos und Online-Dienste in den Kontoumsätzen und kündigt sie für Sie. Für ein bleibendes Erinnern gibt es digitale Gedenkseiten, zum Beispiel bei unserem Partner Monumeo ↗.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Fragen? Ich helfe gern.